Eichfristen / Eichgültigkeitsdauer

Hier finden Sie die Eichgültigkeit in den verschiedenen Anwendungsbereichen (nur in Deutschland gültig)

Die Eichfrist* für Waagen ist laut Mess- und Eichverordnung (MessEV), Anlage 7 (zu § 34 Absatz 1 Nummer 1) auf zwei Jahre befristet, soweit sich nicht wie folgend beschrieben etwas anderes ergibt.

Besondere Eichfristen* für einzelne Messgeräte (Auszug MessEV, nur in Deutschland gültig):

(Fundstelle: BGBI. I 2014, 2064 - 2068; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

Messgeräteart Eichgültigkeit in Jahren
Gewichtsstücke 4
Nichtselbsttätige Waagen mit einer Höchstlast von 3000 kg oder mehr mit Ausnahme der Baustoffwaagen 3
Nichtselbsteinspielende Fein- und Präzisionswaagen 4
Nichtselbsteinspielende Handelswaagen mit einer Höchstlast von weniger als 350 kg 4
Personenwaagen einschl. Säuglingswaagen mit Ausnahme der Bettenwaagen 4
Personenwaagen, soweit sie nicht in Krankenhäusern aufgestellt sind unbefristet
Säuglingswaagen, Waagen zur Bestimmung des Geburtsgewichts 4
Behälterwaagen für verflüssigte Gase mit fest mit der Waage verbundenem Druckbehälter 4
Viehwaagen in landwirtschaftlichen Betrieben (nicht in Viehhandlungen, Metzgereien; dort 2 Jahre) 4
Selbsttätige Waagen mit Etikettendruckwerk, die zur Herstellung von Fertigpackungen
ungleicher Füllmenge verwendet werden
1
Selbsttätige Kontrollwaagen einschließlich der selbsttätigen Sortierwaagen 1
Selbsttätige Gleiswaagen Höchstlast 3000 kg oder mehr 3
Getreideprober 4
Sonstige Waage 2


Die Eichgültigkeit* wird in Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres bemessen, in dem die Waage zuletzt geeicht wurde. Sie gilt bis zum 31.12. des Ablaufjahres.
Beispiel: eine im Januar 2018 neu gekaufte und geeichte Waage muss spätestens im Dezember 2020 nachgeeicht werden. Eine bereits geeichte Waage, die im Januar 2018 nachgeeicht wird, muss spätestens im Dezember 2019 nachgeeicht werden.

Der Verwender der Waage ist gesetzlich verpflichtet, für die regelmässige Nacheichung seiner Messgeräte zu sorgen.

*Angaben gelten nur für Deutschland

Alle Angaben ohne Gewähr