Abschaffung der Anzeigepflicht

Die Anzeigepflicht nach §32 MessEG für neue oder erneuerte Messsgeräte wurde zum 01.01.2025 abgeschafft.

01/01/2025

Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,

seit dem 1. Januar 2025 ist die Anzeigepflicht für neue oder erneuerte Messgeräte nach §32 MessEG dank des vierten Bürokratieentlastungsgesetzes entfallen. Die bisherige elektronische Plattform zur Anmeldung dieser Geräte wurde abgeschaltet, wodurch der Bürokratieaufwand erheblich reduziert wird. Die Eichpflicht bleibt jedoch bestehen und erfordert weiterhin eine fristgerechte Anmeldung auf www.evp-service.de/DEMOL.

Weitere Informationen sind über die zuständigen Eichbehörden oder auf eichamt.de verfügbar.

Ihr KERN Kalibrierlaboratorium